GAP-Deckung
Kommt es bei einem versicherten Leasing- oder kreditfinanziertem Fahrzeug zu einem selbstverschuldeten Totalschaden oder einem Diebstahl des Autos, greift entweder die Teilkasko- oder die Vollkaskoversicherung.
Die Versicherung erstattet dem Versicherungsnehmer in einem solchen Fall nur den sogenannten Wiederbeschaffungswert. Also den Betrag, der für die Wiederbeschaffung des Fahrzeugs notwendig wäre. Da dieser in der Regel geringer ist als die noch ausstehenden Leasingraten bzw. die Kreditsumme, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den offenen Differenzbetrag zu übernehmen. Der Versicherungsnehmer würde also auf den Differenzkosten sitzen bleiben. In diesem Fall greift die GAP-Deckung. Die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restbetrag wird von der Versicherung erstattet und zusätzlich an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.
Beispiel:
Leasing- oder Kreditrestbetrag: 15.000,- Euro
Wiederbeschaffungswert: 9.000,- Euro
Durch die GAP-Deckung wird eine Summe in Höhe von 6.000€ erstattet.