Sonderkündigungsrecht bei Baufinanzierung

Sonderkündigungsrecht bei Baufinanzierung

Bei dem aktuellen Zinsniveau ist eine Anschlussfinanzierung sehr lukrativ. Die 10 Jahre Zinsbindung laufen in 2 Jahren aus und anstelle des teuren Darlehens tritt dann das weitaus günstigere Forwarddarlehen, welches zu den heutigen Konditionen abgeschlossen wurde.

Doch was passiert mit Darlehen, welche länger als 10 Jahre gebunden sind? Muss man hier warten, bis die Zinsbindung ausläuft? Muss man nicht!

Der Gesetzgeber hat hier eine Möglichkeit geschaffen, wie auch solche Kunden von dem heutigen niedrigen Zinsniveau profitieren können. Hier gibt es nämlich laut BGB ein Sonderkündigungsrecht.

Wenn sie Fragen zu dem Thema haben, sprechen sie uns einfach an.

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