Die Grüne Karte

Die Internationale Versicherungskarte wird wegen ihrer Farbe auch Grüne Karte genannt.

Die Grüne Karte gilt im Ausland als Nachweis, dass eine Haftpflichtversicherung besteht. Daher ist es zu empfehlen, diese Karte bei der Reise im Ausland immer mitzuführen. In manchen Ländern ist die Einreise sogar nur möglich, wenn die Grüne Karte vorliegt.

Die Grüne Karte enthält alle Adressen aller ausländischen Schadenbüros, an die man sich im Schadensfall wenden kann.

Die Grüne Karte ist innerhalb von Europa gültig. Im asiatischen Teil der Türkei besteht bei den meisten Versicherern kein Kasko-Versicherungsschutz.
Natürlich können wir Ihnen helfen wenn Sie einen Kasko-Versicherungsschutz im asiatischen Teil der Türkei benötigen.

In diesen Ländern wird die Grüne Karte nicht anerkannt:

  • Kosovo
  • Israel
  • Iran
  • Marokko Tunesien

(Stand 07/2018). Man muss an der Grenze eine zusätzliche Kfz-Versicherung für das Land abschließen, die sogenannte Grenzpolice.

Die Grüne Karte wird meistens mit dem Versicherungsschein zusammen per Post zugeschickt.

WICHTIG:
Die Grüne Karte hat ein Ablaufdatum! Eine neue Karte können Sie jederzeit bei uns oder direkt bei der Gesellschaft anfordern.
Sollte die Grüne Karte nicht rechtzeitig ankommen, kann man sich eine Grenzpolice an der jeweiligen Grenze kaufen.

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