Nun ist es offiziell, das Baukindergeld gibt es ab Dienstag den 18.9.2018. Es wurde lange angekündigt, doch bisher war noch nicht klar, wann und wie es zu beantragen war. Dies ist nun geklärt. Rückwirkend für Kaufverträge ab dem 1.1.2018 ist eine Beantragung möglich.
Die KfW Bank stellt ein Zuschuss Programm, worüber die Mittel beantragt werden können. Es hat die Programm-Nr 424 und wird direkt über das KfW-Zuschussportal beantragt. Die Förderhöhe beträgt je Kind 12.000€ über einen Zeitraum von 10 Jahren (1.200€ p.a.) und kann für den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum beantragt werden(das Bundesland Bayern hat hiervon abweichend eine eigene Regelung). Das heißt nichts anderes, als dass Sie bis zu 12.000€ pro Kind vom Staat geschenkt bekommen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Familie bei einem Kind ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von höchstens 90.000€ zur Verfügung hat. Bei jedem weiteren Kind steigt das Gesamteinkommen um weitere 15.000€. Wichtig ist hierbei, dass das vergangene Einkommen geprüft wird und nicht das aktuelle. Als Nachweise dienen hier die Steuerbescheide.
Beispiel:
Antragstellung in 2018, dann werden für die Antragsprüfung die Steuerbescheide aus 2015 und 2016 benötigt. Daraus wird dann ein Mittelwert berechnet.
Dies gilt erstmal so lange, wie Sie Kindergeld bekommen und ihrem Eigentum wohnen. Sollten Sie aus den 4 Wänden wieder ausziehen, müssen Sie dies der KfW Bank umgehend melden, denn dann sind Sie nicht mehr förderberechtigt.
Die Beantragung soll dazu online über die KfW Seite gehen und zwar ab dem 18.9.2018. Einfach auf der KfW Zuschuss Seite sich als Neukunde registrieren (wenn Sie sich zum ersten mal auf der Seite befinden). Alles was Sie dann noch benötigen, sind die Steuerbescheide von 2 Jahren (in unserem Beispiel 2015 und 2016), eine Meldebestätigung ihrer Gemeinde, dass ihr Haus der Hauptwohnsitz aller Antragsteller, sowie der Kinder ist und eine Kopie des aktuellen Grundbuchs. Wichtig ist, dass Sie auch schon als Eigentümer bzw Miteigentümer im Grundbuch stehen. Nach erfolgreicher Anmeldung im KfW Zuschussportal können Sie per Video-Identifizierung bzw per PostIdent sich legitimieren und dann bekommen Sie eine Mail, um alle o.g. Unterlagen hochladen zu können.
Dies kann allerdings eine Weile dauern, daher nicht nervös werden!!!
Jetzt müssen nur noch gewisse Fristen eingehalten werden. Für Kaufverträge die zwischen dem 1.1.2018 und dem 17.9.2018 geschlossen wurden, kann man ab dem 18.9.2018 bis 31.12.2018 das Baukindergeld beantragen. Für alle anderen ab dem 18.9.2018 gilt eine Frist von 6 Monaten ab Einzug in die eigenen 4 Wände (Datum der Meldebestätigung!!)
Natürlich lässt sich das Baukindergeld auch mit anderen Programmen der KfW kombinieren. Welche Möglichkeiten es da gibt, können Sie gerne auszugsweise hier nachlesen, oder Sie melden sich einfach bei uns. Wir helfen Ihnen da gerne weiter.