Bei der Zulassung eines neuen Autos, Motorrads oder LKWs beziehungsweise auch bei einem Fahrzeugwechsel benötigt man beim Straßenverkehrsamt unbedingt eine Versicherungsbestätigungsnummer, die sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung, kurz: evb. Diese wird vom Kfz-Versicherer ausgestellt. Ohne die Versicherungsbestätigung (evb) gibt es keine Möglichkeit, das neue Fahrzeug zuzulassen oder umzumelden.
Das Straßenverkehrsamt benötigt die Versicherungsbestätigung (evb) als Nachweis, dass tatsächlich auch Versicherungsschutz besteht. Denn die Kfz-Versicherung ist neben der Krankenversicherung die einzige Pflichtversicherung.
Die Versicherungsbestätigungsnummer (evb) und die dazugehörige Versicherung bekommt ihr natürlich bei uns. Wir haben mehrere Versicherer mit einem TOP Versicherungsschutz.
- per E-Mail: celine.weber@finanzkanzlei-adamietz.de
- telefonisch unter: 02932 891806
- oder auf unserer Seite https://www.finanzkanzlei-adamietz.de/privat-versicherungen/kfz-versicherung/
Mit der Versicherungsbestätigung (evb) kann man dann zum Straßenverkehrsamt. Das Straßenverkehrsamt in Arnsberg, Eichholzstr. 9, 59821 Arnsberg hat zu folgenden Terminen geöffnet:
Mo. 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Di. 07:30 Uhr – 16:00 Uhr
Mi. 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Do. 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Fr. 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Sa. 09:00 Uhr – 11:30 Uhr
(samstags ist die Zulassungsstelle nur für Privatkunden geöffnet)
Was ist beim Besuch der Zulassungsstelle zu beachten?
Wichtig ist, dass man alle Unterlagen zum Anmelden dabeihat. Das Straßenverkehrsamt benötigt die evb-Nummer, den Fahrzeugschein bzw. Fahrzeugbrief, einen gültigen Personalausweis, einen TÜV-Bericht und eventuell eine Vollmacht (siehe weiter unten).
Zur Anmeldung nimmt das Straßenverkehrsamt einen kleinen zweistelligen Beitrag, die Kosten sind aber von der Art des Fahrzeuges immer unterschiedlich.
Was ist nach der Zulassung wichtig?
Nach der Zulassung sollte man schnellst möglich mit uns Kontakt aufnehmen. Wir benötigen noch ein paar Unterlagen des Fahrzeugs sowie den aktuellen Kilometerstand. Dies ist wichtig, damit wir den Versicherungsvertrag vollständig zur Versicherung weiterleiten können, und wir den vollständigen Versicherungsschutz bieten können.
Keine Sorge, vorerst ist das Fahrzeug auch über die evb-Nummer versichert.
Unsere Tipps zum Zulassen:
- Wer kennt das nicht? Lange Wartezeiten beim Straßenverkehrsamt? Leider ist das der Alltag beim Amt. Daher empfehlen wir, einen Termin auf der Internetseite vom Straßenverkehrsamt zu buchen, um lange Wartezeiten zu verhindern. Diesen Service bietet das Straßenverkehrsamt an. Hier kann man sich die nervigen Wartezeiten sparen. Unter folgendem Link kann man den Termin buchen:
https://kfzausk.kdz-ws.net/verkehr-igv/servlet/Internetgeschaeftsvorfaelle?AUFRUF=TMR&MANDANT=05958000 - Sollte jemand anders das Fahrzeug für dich anmelden, ist es wichtig eine Vollmacht auszufüllen. Ohne diese Vollmacht gibt es keine Möglichkeit das Fahrzeug anzumelden. Auf der Internetseite vom Straßenverkehrsamt gibt es dazu eine Vorlage, diese kann bequem ausgedruckt und unterschrieben werden.
https://www.strassenverkehrsamt.de/uploads/pdf/vollmachten-und-antraege-zum-download/vollmacht-zur-fahrzeugzulassung.pdf - Ein schönes Bonbon ist auch der Service, schon vorab sich ein Kennzeichen zu reservieren. Diesen Service bietet das Straßenverkehrsamt unter folgendem Link zu einem niedrigen Preis an.
https://www.strassenverkehrsamt.de/wunschkennzeichen/HSK/hochsauerlandkreis-landkreis