Aus ZWEI mach EINS: Welche Versicherungen können als Paar zusammen gelegt werden?

Aus ZWEI mach EINS: Welche Versicherungen können als Paar zusammen gelegt werden?

Lebt man als Paar in einem gemeinsamen Haushalt, ist die Überprüfung der bestehenden Versicherungen wie z.B. die Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung oder die Rechtsschutzversicherung ratsam. Durch das eventuelle zusammenlegen der Versicherungsverträge kann in den meisten Fällen ordentlich Geld gespart werden.

In der Privathaftplichtversicherung bieten alle Versicherer Familientarife an. Da eine Familienhaftpflichtversicherung weniger als zwei Single-Tarife kostet, bietet sich es an, die beiden eigenständigen Verträge zusammenzulegen. Die jüngere Versicherung des Partners kann ohne Probleme durch einen kurzen Zweizeiler aufgehoben werden.

Beim Bezug der gemeinsamen Wohnung sollte eine eventuelle Doppelversicherung (doppelte Absicherung der gleichen Gefahr) im Bereich der Hausratversicherung überprüft werden. Sollte eine Doppelversicherung vorhanden sein, kann die jüngere Hausratversicherung problemlos aufgehoben werden. Der zuviel gezahlte Beitrag wird anteilig an den Versicherungsnehmer zurück überwiesen. Da der Hausrat durch das Zusammenziehen aber meist größer wird, empfehlen wir eine Überprüfung der Versicherungssumme. Hier könnt ihr euch gerne an uns wenden.

Die selbe Regelung gilt bei der Rechtsschutzversicherung. Auch hier kann der jüngere Vertrag aufgehoben werden. Wichtig ist, dass man dem Versicherer, bei dem der Vertrag weiterhin besteht, mitteilt, dass der Lebenspartner mitversichert werden soll. Meist wird der Single-Tarif dann in einen Familien-Tarif umgestellt. Hier kann es dann zu leichten Erhöhungen des Beitrags kommen.
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