Wussten Sie, dass es eigentlich keine Winterreifenpflicht gibt?

Richtig, eigentlich!

Denn der Gesetzgeber schreibt zwar keine Winterreifenpflicht aus, jedoch ein Fahren mit Bereifung, die den Witterungsverhältnissen angepasst ist. Gerade im Winter, wo die Straßen oftmals nass und rutschig sind und zudem noch die früh einsetzende Dunkelheit das Fahren erschwert, passieren die meisten Unfälle.

Um dem entgegenzuwirken, müssen Sie Ihre Fahrzeuge mit der entsprechenden Bereifung ausstatten.

Das Wetter ist nicht vorhersehbar, somit kommt es immer wieder vor, dass das Befahren von glatten Fahrbahnen, mit Sommer- oder Altreifen, eher einer Rutschpartie ähnelt und nicht einer sicheren Fahrt an die Arbeit. Versicherer haben eine Möglichkeit gefunden, dieses Versehen unter dem Begriff „grobe Fahrlässigkeit“ abzusichern.

Kfz-Haftpflicht

Bei einem selbst verschuldeten Verkehrsunfall bezahlt die eigene Versicherung den Schaden des Unfallgegners. Achtung! Der Schadenverursacher kann aber, mit bis zu 5.000 €, zur Kasse gebeten werden, wenn klar ist, dass Ihr Fahrzeug bereits längere Zeit ohne entsprechende Bereifung genutzt wurde. Dies gilt nicht nur für das Fahren mit Sommerreifen, sondern auch mit Winterreifen im schlechten Zustand. Fährt der geschädigte selbst auf ungenügender Bereifung, trägt dieser eine Mitschuld.

Vollkasko

Hier zahlt die Versicherung den entstandenen Schaden am eigenen PKW. Jedoch kann der Versicherer auch hier Abzüge in der Versicherungsleistung vornehmen, wenn deutlich zu erkennen ist, dass Sie bereits mehrere Wochen mit falscher Bereifung am Straßenverkehr teilnehmen.

Lösung der Versicherungen

Vordergründig sollte jeder Verkehrsteilnehmer für angemessene Ausstattung an seinem Fahrzeug sorgen. Zusätzlich absichern können Sie sich mit einem Tarif, der eindeutig „den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung“ beinhaltet. Dieser Zusatz sollte in keiner Ihrer Versicherungen fehlen. Denn nur so sind Sie bestens geschützt.

Sie haben Fragen zu Ihren bereits bestehenden Verträgen? Egal ob Kfz, Privathaftpflicht oder Hausrat, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Und nun, gute Fahrt!

FacebookTwitterBlogYouTubeInstagramLinkedIn