Wer trägt welche Kosten bei Krankheit?
Sie bekommen als Beamter oder Beamtenanwärter, Soldat oder Richter mindestens 50% der Kosten für Krankheit, Pflege, Geburt über die Beihilfe. Die restlichen Kosten tragen Sie!
Läuft die Bezahlung automatisch?
Sie bekommen vom Arzt oder Krankenhaus nach der Behandlung eine Rechnung zugestellt und geben diese an Ihre Beihilfestelle weiter. Die Beihilfestelle prüft die Rechnung und überweist den durch die Beihilfe versicherten Betrag an Sie aus. Den noch offenen Betrag zahlt komplett Ihre Versicherung über den abgeschlossenen Beihilfetarif an Sie, wenn der Tarif den Beihilfeergänzungstarif eingeschlossen hat. Den vollen Rechnungsbetrag zahlen Sie an die Rechnungsstelle des Arztes oder Krankenhauses.
Auf was müssen Sie achten?
Zuerst ist zu prüfen welchen Beihilfesatz Sie haben, das heißt wie viel bekommen Sie von der Beihilfe erstattet und welchen Betrag müssen Sie selbst bezahlen.
Hier prüft die Beihilfestelle ob Sie Kinder haben und welchen Dienstherren Sie haben, denn sowohl im Bund als auch in den Ländern gibt es unterschiedliche Beihilfesätze von 50% – 70%.
Die restlichen 30% – 50% werden dann über die Beihilfeversicherung abgegolten, wenn Sie dieses im Vertrag eingeschlossen haben. ( https://de.wikipedia.org/wiki/Beihilfe_(Dienstrecht) )
Bekomme ich jedes Jahr die gleichen Leistungen von der Beihilfe?
Die Beihilfeversicherung prüft jedes Jahr die Leistungen wie z.B. verschiedene Heilbehandlungen oder Medikamente. So kann es also sein, dass Sie in diesem Jahr ein Medikament bekommen, im nächsten Jahr fällt es aber aus der Beihilfeversicherung heraus. Aus diesem Grund ist es wichtig, den Beihilfeergänzungstarif im korrekten Umfang im Vertrag abgeschlossen zu haben.
Muss ich mich zwingend privat versichern?
Sie können die Beihilfeergänzung auch über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abschließen, ohne jedoch Zusatzleistungen wie privatärztliche Leistungen in Anspruch nehmen zu können.
Sollten Sie im Krankenhaus nicht auf 1-2 Bett Zimmer und weitere Leistungen wie Chefarztbehandlung etc. verzichten wollen, ist eine Versicherung über die private Krankenversicherung die bessere Option. Und eine Absicherung über die private Krankenversicherung muss nicht zwangsläufig teurer sein.
Wichtig ist auch der Umfang des Beihilfeergänzungstarifs, um nicht auf Kosten sitzen zu bleiben, die durch die Beihilfe nicht abgedeckt werden
Komme ich mit Vorerkrankungen in die private Krankenversicherung (PKV)?
Zunächst kann über eine anonyme Vorabanfrage bei der privaten Krankenversicherung geprüft werden, ob Sie einen Zuschlag bekommen oder einen Ausschluss zu erwarten haben. Wenn Sie gesund sind können Sie „ohne Probleme“ in die private Krankenversicherung aufgenommen werden.
Sollte die Anfrage ergeben, dass Sie nicht in die gewünschten Tarife können, gibt es noch die Möglichkeit über die sogenannte Öffnungsklausel.
Was ist die Öffnungsklausel?
Durch die Öffnungsklausel dürfen Sie aus Risikogründen nicht abgelehnt werden und Leistungsausschlüsse werden nicht vorgenommen. Es dürfen aber Zuschläge bis zu 30% erhoben werden.
Somit haben Sie auch mit Vorerkrankungen immer die Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung. Besonders wichtig ist, dass diese Versicherung auch für Beamtenanwärter möglich ist.
Wir haben hier bereits einen Artikel zur Öffnungsklausel geschrieben .
Haben Sie noch Fragen? Dann buchen Sie hier direkt einen Termin.
Dennis Sevignani