Wohngebäude vs. Hausrat

Immer wieder kommt die Frage auf, welche Versicherung zahlt was im Schadenfall. 

Was genau ist über die Gebäudeversicherung versichert und was über die Hausratversicherung?! 

Mit diesem Beitrag möchte ich Ihnen anhand eines Beispiels genau aufzeigen, was über die Gebäudeversicherung und was über die Hausratversicherung versichert ist, dass Sie sich diese Frage nie wieder stellen müssen. Vor allem wenn Sie Mieter sind ist es wichtig zu wissen, wofür Sie verantwortlich sind und worum sich Ihr Vermieter kümmern muss. 

Haus mit Garage // ADAMIETZ & KOLLEGEN GmbH

Faustformel Gebäude: 

Alles was FEST mit dem Gebäude verbunden ist, wird von der Gebäudeversicherung bezahlt. (Damit sind keine angenagelten Möbel oder Bilder oder dergleichen gemeint) 

Faustformel für Hausrat: 

Wenn Sie das Dach des Hauses abnehmen würden und auf den Kopfstellen und schütteln, ist alles was raus fällt Hausrat und somit über Ihre Hausratversicherung versichert. 

Schadenbeispiel:

Sie kommen nach Hause und in Ihrer Küche finden Sie eine riesige Pfütze auf dem Fußboden. Was ein Mist, ein Leitungsrohr in der Wand ist gebrochen und das Wasser hat sich nun durch die Wand seinen Weg in Ihren Wohnraum gesucht. Nicht nur das Rohr ist kaputt, sondern auch die Wände und der Fußboden sind durchnässt und Ihre Küchenzeile von unten ebenso. 

Nun ist die große Frage, welche Versicherung kommt für was auf, erstmal muss die Wand aufgemacht werden und das kaputte Rohr ersetzt werden, anschließend wieder die Wand und Tapete gerichtet werden, der Fußboden muss neu und natürlich ist die Küche von unten auch komplett aufgequollen und muss neu. 

Man braucht keine großen Zahlen, um zu merken, das wird teuer!!!  

Die Wohngebäudeversicherung übernimmt in diesem Fall alles was zur Erneuerung und Wiederinstandsetzung der Gebäudebestandteile zu tun hat wie z.B. das Rohr. 

ACHTUNG: Bei dem Fußboden z.B. kommt es darauf an, wer den angeschafft hat, wenn Sie als Mieter den Boden selber verlegt haben, dann wird dieser in der Regel über ihre Hausratversicherung übernommen. Wenn der Boden schon von Anfang an lag und vom Vermieter verlegt wurde, dann ist in der Regel die Wohngebäudeversicherung des Vermieters dafür zuständig.

Die Hausratversicherung hingegen bezahlt Ihnen Ihre Küche, wenn diese durch einen Leitungswasserschaden z.B. beschädigt wurde. 

große Küche // ADAMIETZ & KOLLEGEN GmbH

 Im Schadenfall als Mieter:

Wenn Ihnen als Mieter Beispielsweise ein Leitungswasserschaden passiert, melden Sie diesen zum einen direkt Ihrem Vermieter, denn dieser hat in der Regel eine Gebäudeversicherung, die hier wieder den Schaden übernimmt, was die Gebäudebestandteile angeht. 

Für Ihre Möbel und Ihr Hab und Gut sind sie aber selbst verantwortlich, somit sollten Sie da dann auch direkt Ihre Hausratversicherung anrufen und den Schaden melden. 

Versicherte Gefahren: 

  • Wohngebäudeversicherung: Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagelggf. wenn dazu versichert Glasbruch und Elementar 
  • Hausratversicherung: Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Einbruchdiebstahl, ggf. wenn versichert Glasbruch und Elementar 

Fazit: 

Wenn man immer an die Formel mit dem Dachabnehmen, rumdrehen, alles was rausfällt ist Hausrat denkt, dann weiß man nun immer sofort, was welche Versicherung was bezahlt. 

Und der Irrglaube als Mieter, das muss doch der Vermieter im Schaden zahlen, ist nun auch aufgelöst 

Geld wächst // ADAMIETZ & KOLLEGEN GmbH

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