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Darlehensarten
Im ersten Abschnitt unseres Baufinanzierungs-ABCs haben wir das Annuitätendarlehen als eine Form der Darlehensart vorgestellt (Backlink auf Blogbeitrag).
Neben dem Annuitätendarlehen gibt es noch weitere Darlehensarten bzw. Bezeichnungen, wobei streng genommen auch das Forward-Darlehen oder auch ein Nachrangdarlehen ein Annuitätendarlehen ist. Aber dies nur der Vollständigkeit halber….
Schauen wir uns die weiteren Darlehen genauer an:
Ein Forwarddarlehen bzw. eine Anschlussfinanzierung kann für dich interessant werden, wenn du bereits eine Immobilie besitzt und deine Zinsbindung der bestehenden Finanzierung in Kürze abläuft. Je näher das Ende der Zinsbindung kommt, desto mehr solltest du die Entwicklung des Zinses im Auge behalten. Auf das Thema Forwarddarlehen gehen wir in einem weiteren Beitrag noch genauer ein.
Eine weitere Darlehensart ist das tilgungsausgesetzte Darlehen. Beim tilgungsausgesetzten Darlehen wird keine monatliche Tilgung vereinbart, sondern die Tilgung fließt in ein Ersatzprodukt. Hierbei handelt es sich i.d.R. um einen Bausparvertrag. Früher wurden auch Lebensversicherungen als Tilgungsersatzprodukte akzeptiert, dies ist aber mittlerweile eher selten geworden.Wir konzentrieren uns hier auf die häufigste Variante, die Bausparfinanzierung. Hierzu wird neben dem Vorfinanzierungskredit, der tilgungsausgesetzt ist, ein separater Bausparvertrag in gleicher Höhe abgeschlossen.Die Zinsen für den Vorfinanzierungskredit werden an die Bank gezahlt und die Tilgungsleistung geht an die Bausparkassen. Sobald der benötigte Betrag im Bausparvertrag angespart ist und der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, löst dieser den Vorfinanzierungskredit ab und der Bausparvertrag wird dann wie ein Annuitätendarlehen zurückgezahlt.
Hierzu sind ein paar Punkte zu beachten:
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- Ein Bausparvertrag hat eine Abschlussgebühr, die zwischen 1% und 1,6% der Bausparsumme beträgt
- Der Zinssatz für das Bauspardarlehen steht von Anfang an fest
- Man bekommt nur eine minimale Verzinsung auf das Bausparguthaben
- Im Bauspardarlehen hat man eine unbegrenzte Sondertilgungsmöglichkeit
Bei der Wahl der Finanzierung sollte man sich auf jeden Fall verschiedene Varianten anschauen, da man neben der Rate und dem Zinssatz auch immer die Gesamtsumme anschauen sollte. Hier gilt immer der Merksatz: Konzept schlägt Zins
Soll einfach heißen, der günstigste Zinssatz nützt nichts, wenn die anderen Rahmenbedingungen nicht den eigenen Vorstellungen entsprechen.
Neben diesen beiden Darlehensarten gibt es häufig noch die Wahl der öffentlichen Mittel, wie z.B. die KfW Bank. Je nach Bundesland gibt es aber noch weitere öffentliche Banken, als Beispiel sei hier die nrw.bank genannt. Die KfW Bank bietet in vielen Bereichen geförderte Darlehen, sei es Immobilienkauf, Neubau oder auch Renovierungskredite. Gerade im Bereich der energetischen Sanierung ist die Nachfrage groß. Dabei sind jedoch ein paar Regeln zu beachten (nachzulesen auf der Homepage der KfW). Hier ist die Darlehensgewährung häufig an Vorgaben geknüpft (energetische Standards müssen erreicht werden). Das Wohneigentumsprogramm der KfW kann beispielsweise jeder beantragen, der sich Wohneigentum zur Selbstnutzung anschaffen möchte.
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- Maximaler Betrag 100.000 €
- Zinsbindung 10 Jahre
- Maximale Laufzeit 25 Jahre
- Tilgungsfreie Jahre 1-3 möglich
- Beantragt werden diese Darlehen mit der Hauptfinanzierung über die Bank. Dabei helfen wir natürlich auch!
Eine weitere Darlehensform ist das Nachrangdarlehen. Dies dient in aller Regel zur Deckung von Kaufnebenkosten. Was man unter den Kaufnebenkosten genau versteht, wird in einem weiteren Beitrag erläutert. Diese Darlehen sind vom Zinssatz her im Vergleich zu einem Hauskredit recht hoch. Unter Umständen kann solch ein Darlehen Sinn machen, da bei bestimmten Banken diese Darlehensform den Beleihungsauslauf (Verhältnis von Wert der Immobilie zur Kredithöhe) verbessern kann und man sich langfristig einen besseren Zinssatz sichern kann. Gerne können wir uns das anschauen, ob es in dem konkreten Fall Sinn macht.