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Effektivzins
In den Kreditverträgen werden immer zwei Zinssätze ausgewiesen:
- Nominalzins/Sollzins (wird später noch erklärt)
- Effektivzins
Dies ist der Tatsache geschuldet, dass die Kreditinstitute anfallende Kosten in den Zinssatz einfließen lassen, auch wenn diese nicht direkt mit der Bank zu tun haben. Als Beispiele sind hier Kosten für Grundbucheintragungen, oder auch Kosten für ein Tilgungsersatzprodukt (z.B. Bausparvertrag) zu nennen. Daher ist der Zinsunterschied bei tilgungsausgesetzten Darlehen immer größer als bei Annuitätendarlehen. Bei den tilgungsausgesetzten Darlehen werden auch die Gebühren für den Bausparvertrag ausgewiesen, daher kommt der Unterschied zu Stande.
Die Höhe der Rate richtet sich aber immer nach dem Nominalzins/Sollzins.