G wie Grundschuld

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Grundschuld 

Was ist eine Grundschuld? 

Im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierung fällt immer der Begriff “Grundschuld”. Was ist genau damit gemeint? 

Unter einer Grundschuld versteht man ein Darlehen, welches durch Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch abgesichert wird. Dadurch sichert sich die Bank das Recht, im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Eigentümers, das Haus und das Grundstück in die Zwangsvollstreckung zu geben. 

Durch diese Grundschuld kann das Darlehen von der Bank ausgezahlt werden. Die Grundschuld wird im Grundbuch der Immobilie eingetragen. Dies erfolgt immer über die Höhe der Darlehenssumme. Zusätzlich lassen sich Banken noch Zinsen und Nebenleistungen eintragen. Diese sind für etwaige Kosten im Falle der Zwangsvollstreckung und werden oft mit 10 – 15% angegeben. 

Sollte die Immobilie abbezahlt sein, kann man diese Grundschuld löschen lassen. Dies ist aber kein Muss. 

Die Grundschuldeintragung ist kostenpflichtig und erfolgt über einen Notar und wird über die Grundschuldbestellungsurkunde eingetragen. 

Schauen wir uns hierzu ein Beispiel an: 

Herr Schulze kauft sich eine Immobilie für 300.000€. Sein Versicherungs- und Finanzierungsmakler seines Vertrauens vermittelt ihm ein Darlehen über 240.000€ zu einem Topzins. Für diese 240.000€ möchte die Bank natürlich entsprechende Sicherheiten haben. Diese wird über eine entsprechende Grundschuld über 240.000€ in dem Grundbuch seiner Immobilie bereitgestellt.  

Dafür stellt die Bank die Grundschuldbestellungsurkunde aus. Damit geht Herr Schulze zu seinem Notar. Dieser nimmt dann die Eintragung vor. Wenn dies dann alles im Grundbuch eingetragen ist, hat die Bank auch die Sicherheit für ihr Darlehen. 

Doch was passiert im Falle einer Zwangsversteigerung? Schauen wir uns auch hierzu ein Beispiel an: 

Herr Schulze kann die Immobilienraten nicht mehr zahlen und kommt dadurch in Verzug. Die Bank möchte die Immobilie zwangsversteigern, um so einen Teil des Darlehens zurückzubekommen. Da die Bank an erster Stelle im Grundbuch steht, stehen die Chancen bei einer Zwangsversteigerung sehr gut, dass die Bank einen Großteil des geliehenen Geldes wieder bekommt.  

Aber dies ist natürlich ein Ausnahmefall. Oftmals werden solche Themen im Vorfeld geklärt, da es für beide Seiten nur Nachteile hat. Hier gilt, wie so oft, vorher drüber sprechen und dann findet sich eine Lösung. 

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