Unfallversicherung: Sturz beim Feiern – Wer zahlt?

Karnevalsumzüge und ausgelassene Partys bergen ein erhöhtes Verletzungsrisiko. Ob durch rutschige Straßen, dichtes Gedränge oder unvorsichtige Bewegungen – ein Sturz ist schnell passiert.

Welche Kosten übernimmt die Unfallversicherung?

Die private Unfallversicherung zahlt, wenn durch einen Unfall bleibende Schäden entstehen oder eine Reha erforderlich wird.

Gedeckt sind zum Beispiel:

  • Unfälle bei Karnevalsumzügen oder Veranstaltungen
  • Stürze auf glatten oder verschmutzten Straßen
  • Verletzungen durch Gedränge oder Menschenmassen

Wann zahlt die Unfallversicherung nicht?

  • Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungen
  • Wenn der Unfall unter erheblichem Alkoholeinfluss passiert (je nach Vertrag kann dies unterschiedlich geregelt sein)
  • Wenn es sich um eine Bagatellverletzung handelt, die keine dauerhaften Folgen hat

Tipp: Prüfen Sie, ob Sie eine private Unfallversicherung haben – die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur bei Arbeits- und Wegeunfällen!

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