Karnevalsumzüge und ausgelassene Partys bergen ein erhöhtes Verletzungsrisiko. Ob durch rutschige Straßen, dichtes Gedränge oder unvorsichtige Bewegungen – ein Sturz ist schnell passiert.
Welche Kosten übernimmt die Unfallversicherung?
Die private Unfallversicherung zahlt, wenn durch einen Unfall bleibende Schäden entstehen oder eine Reha erforderlich wird.
Gedeckt sind zum Beispiel:
- Unfälle bei Karnevalsumzügen oder Veranstaltungen
- Stürze auf glatten oder verschmutzten Straßen
- Verletzungen durch Gedränge oder Menschenmassen
Wann zahlt die Unfallversicherung nicht?
- Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungen
- Wenn der Unfall unter erheblichem Alkoholeinfluss passiert (je nach Vertrag kann dies unterschiedlich geregelt sein)
- Wenn es sich um eine Bagatellverletzung handelt, die keine dauerhaften Folgen hat
Tipp: Prüfen Sie, ob Sie eine private Unfallversicherung haben – die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur bei Arbeits- und Wegeunfällen!