Viele Käufer wollen ein Auto am liebsten angemeldet kaufen, da man meist von weiter weg kommt und das Auto vor Ort ausprobieren und direkt mitnehmen möchte.
Vorsichtig!
Wenn man sein Auto angemeldet verkauft, sollte man immer einen Kaufvertrag vereinbaren mit dem Vermerk, dass das Auto vom Käufer unverzüglich umgemeldet werden muss.
Sollte der Käufer das Auto nicht wie besprochen abmelden, kann für Sie ein enormes Risiko entstehen. Denn für die Zulassungsstelle und die Versicherung gelten weiterhin Sie als Halter des Autos. Die Versicherungsbeiträge sind so lange fällig, bis das Auto umgemeldet wurde.
Sollte der Käufer mit Ihrem Auto geblitzt werden, oder im schlimmsten Fall sogar einen Unfall verursachen, sind Sie der Ansprechpartner. Bei einem Unfall werden Ihre Schadenfreiheitsrabatte ggf. sogar gestuft.
Daher sollte man als Verkäufer (wenn man sein Auto angemeldet verkauft) den Kaufvertrag immer direkt an das Straßenverkehrsamt und die Versicherung schicken. Hier kann man aufgrund des Kaufvertrags die Versicherung mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Versicherung widerruft dann die evb-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigugng) und das Straßenverkehrsamt kann das Auto dann zwangsstilllegen.
Allerdings gibt es auch eine sogenannte Nachhaftungszeit von 6 Monaten, wo ihre Versicherungsgesellschaft noch für Schäden aufkommen muss.
Unser Tipp:
Autos sollten unbedingt abgemeldet verkauft werden, so entsteht kein Risiko für Sie.
Sollten Sie das Auto dennoch angemeldet verkaufen, schicken Sie den Kaufvertrag direkt an das Straßenverkehrsamt und die Versicherung mit dem Vermerk, dass das Auto verkauft wurde.