Alle vier Sekunden passiert in Deutschland ein Unfall. So ein Unfall kann schneller passieren, als man denkt, z.B. beim Sport oder auch im Haushalt. Meistens hat man Glück und man kommt mit einer kleinen Schürfwunde oder einem blauen Auge davon. Aber leider nicht immer.
Durch einen großen Unfall entstehen dann oftmals gesundheitliche und finanzielle Folgen.
Daher ist die Absicherung einer privaten Unfallversicherung zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung empfehlenswert.
Die private Unfallversicherung leistet als Einmalzahlung eine vereinbarte Grundsumme, wenn aus einem Unfallereignis ein dauerhafter körperlicher Schaden (Invalidität) entsteht.
Haben bei dem Unfall aber Vorerkrankungen oder Gebrechen mitgewirkt, werden diese mit in der Berechnung der Invaliditätssumme berücksichtigt und gegebenenfalls wird die Leistung sogar gekürzt.
Beispielrechnung für eine Leistung in der Unfallversicherung
Bei einem Motorradunfall verliert der Versicherungsnehmer sein rechtes Bein.
Der Kunde bekommt bei einem Versicherer laut Gliedertaxe 40% der Grundsumme.
Die Grundsumme beträgt in diesem Fall 100.000€.
Somit würde der Kunde (ohne Mitwirkung einer Krankheit) von seiner Unfallversicherung 40.000€ erhalten.
Angenommen der Kunde hat eine Vorerkrankung die vom Versicherer mit angerechnet wird, z.B. Diabetes. Bei vielen Versicherungstarifen wird die Leistung ab einem Mitwirkungsanteil von 25% gekürzt. Die Vorerkrankung hat in unserem Beispiel zu 30% mitgewirkt.
So würde der Kunde nur noch 28.000 € erhalten. Das macht einen Unterschied von 12.000 €.
Jeder fünfte hat heutzutage eine Vorerkrankung wie Diabetes oder Asthma. Je älter man wird, desto mehr Erkrankungen kommen meist noch dazu.
Daher ist es wichtig, den Mitwirkungsanteil nicht zu unterschätzen. Hierbei gilt, je höher der Mitwirkungsanteil umso besser!!
Gute Versicherer wie z.B. die Haftpflichtkasse Darmstadt verzichten bei manchen Tarifen komplett auf den Mitwirkungsanteil oder haben Tarife auf den Markt mit einem hohen Mitwirkungsanteil.
Mitwirkungsanteil nochmal kurz und knapp erklärt
Wenn bereits bestehende Krankheiten oder Gebrechen die Unfallfolgen negativ beeinflussen, so kürzt der Versicherer die Leistung. Es wird in Höhe des Mitwirkungsanteils gekürzt. Die Mitwirkung bestimmt ein Arzt.
Bei Interesse überprüfen wir gerne Ihren Vertag auf den Mitwirkungsanteil.