Kennen Sie Ihre Rechte als Unfallopfer eines Verkehrsunfalls?
Man kann nur einfordern, wovon man auch Kenntnis besitzt…
…oder man beauftragt jemanden, der genau weiß, worauf Sie Anspruch haben!
Genau hier kommen wir ins Spiel!
Sicherlich stellt sich Ihnen bereits die nächste Frage: Was soll mich das denn wieder kosten?
Die einfache Antwort: Nichts!
Wir stellen Ihnen unseren erweiterten Service kostenfrei zur Verfügung!
Aber, es gibt einen Haken: Es werden 2 Minuten Ihrer kostbaren Zeit benötigt, um den Schaden zu melden!
Haben Sie Ihren Verkehrsunfall einfach, schnell und sicher über das Online- Formular beschrieben und übermittelt, wird diese Meldung direkt in dem Netzwerk der lizensierten Verkehrsrechtspezialisten wie TÜV SÜD, GTÜ, KÜS und DEKRA, bearbeitet.
Innerhalb 24h wird eine erste Prüfung Ihrer Ansprüche garantiert! Ebenso die kostenfreie Bereitstellung der Ergebnisse!
Auch die Kommunikation mit der Versicherung wird von den lizensierten Spezialisten übernommen, um die schnelle Auszahlung und das Einholen aller Ansprüche Ihres Schadenersatzes, sichern zu können.
Dabei haben Sie, als Geschädigter, stets die Möglichkeit, in Echtzeit, den Stand der Dinge mitzuverfolgen.
Fragen werden verständlich beantwortet.
Wie viele mögliche Ansprüche nach einem Verkehrsunfall fallen Ihnen aus dem Stand ein? Eins, Zwei, Drei?
Reparaturkosten … Schmerzensgeld …. Ersatzfahrzeug?
Selbstverständlich regeln wir diese Punkte ebenfalls für Sie. Doch unser Service geht noch viel weiter.
Neben Abschlepp- oder Gutachterkosten, wie auch persönlichen Sachschaden ist es oftmals der Wertverlust Ihres Fahrzeuges, der besonders ärgerlich wird, wenn es sich dabei um ein neues Fahrzeug handelt!
Denn meist begleicht die Versicherung zwar den entstandenen Schaden, selten jedoch den tatsächlichen Wertverlust.
Wir lassen das für Sie prüfen und fordern Ihren Anspruch von der gegnerischen Versicherung ein!
Wussten Sie bereits, dass ebenfalls Anspruch auf entgangenen Urlaub besteht?
Der Unfall geschieht auf der Fahrt in Ihren heiß ersehnten Urlaub und durchkreuzt somit Ihre Planung.
Auch wenn wir diesen Urlaub damit nicht retten können, so fordern wir Ihren Verlust der Reisekosten für Sie ein und sichern Ihnen so den Start für den nächsten, wohlverdienten Urlaub!
Verdienstausfall entsteht, wenn der Unfall auf dem Weg zu einem wichtigen beruflichen Termin geschieht. Auch diesen Anspruch lassen wir für Sie prüfen und setzen uns für Ihre Rechte ein!
Sind Sie wegen einer Verletzung aufgrund des Unfalls krankgeschrieben und können Ihren alltäglichen Pflichten im Haushalt selbst nicht nachkommen, so haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe mit 8,-€ pro Stunde!
Das sind nur einige, der insgesamt 16 Ansprüche, welche wir Ihnen mit unserem erweiterten, kostenfreien Service bieten.
Auch wenn wir Sie bei durch den Schaden entstandene Unannehmlichkeiten und Aufwendungen unterstützen, endlose Lauferei und Ärger abnehmen, steht Ihnen dafür eine Kostenpauschale zu! Diese Pauschale wird gerne bei der Auszahlung übergangen. Wir achten auf diese Zahlung und fordern diese, wenn notwendig, für Sie ein!
Sicherlich wird Ihnen der eine oder andere Anspruch bei einer Schadensregulierung noch gar nicht in den Sinn gekommen sein. Doch weshalb sollte man auf sein Recht verzichten?
Ein entstandener Schaden ist ärgerlich genug, Telefonate mit der Versicherung in diesem Fall immer wieder nervenaufreibend.
Lassen Sie sich bitte nicht in die Warteschleife legen, denn wir sind gerne für Sie da!
Jetzt befinden wir uns in der herbstlichen Zeit. Die Uhren wurden umgestellt, und jeden Tag verkürzt sich das Tageslicht um weitere zwei Minuten. Es ist grau, verregnet und das bunte Laub fällt mit den kalten Nächten und Stürmen immer mehr von den Bäumen ab. Die Straßen sind nass und schmierig.
Laut Statistik geschehen im Frühjahr und im Herbst 60% der Wildunfälle. Denn auch die Tiere haben mit den veränderten Bedingungen und blendenden Scheinwerfern zu kämpfen.
Als wäre das nicht schon genug, kommen bald Schnee, Eis und Glätte dazu. Die Scheiben beschlagen, Scheinwerferlicht reflektiert im Regen, und mancher Autofahrer meint, ein kleiner freigekratzter Schlitz auf der zugefrorenen Windschutzscheibe genügt.
Der fatale Irrtum dieser Fahrer könnte auch Ihnen zum Verhängnis werden. Gut, wenn es „nur“ bei einem Sachschaden bleibt.
Da Sie aber nun viele Ihre Ansprüche kennen, atmen Sie tief durch und setzen sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung – denn:
Wir sind Ihr starker Partner, in allen versicherungstechnischen Angelegenheiten und regeln das für Sie!
Wir wünschen Ihnen allzeit eine gute, sichere und unfallfreie Fahrt und bleiben Sie bitte gesund!
Ihr Team der Finanzkanzlei Adamietz