Alles mitversichert und trotzdem wird der Schaden nicht komplett bezahlt?
Stellen Sie sich vor, Sie beziehen eine eigene Wohnung oder vielleicht sogar ein ganzes Haus. Um Ihren kompletten Inhalt der Wohnung oder des Hauses zu versichern, vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Ansprechpartner für Versicherungen und dieser bringt Ihnen ein vermeintlich unschlagbares Angebot mit. Er erklärt Ihnen, dass Sie für den Inhalt Ihrer Wohnung eine sogenannte Hausratversicherung abschließen sollen.
Die Hausratversicherung umschließt die Gefahren: Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl. Um das Ganze komplett zu machen, empfiehlt er Ihnen noch den Abschluss einer Glasversicherung und die Elementarschaden-Deckung. Da Sie sich gut versichern wollen, stimmen Sie dem Angebot zu. Sie fragen nach Ihrer Versicherungssumme. Ihr Ansprechpartner hat zwei Vorschläge. Der erste Vorschlag ist ein sogenannter Versicherungssummen-Vertrag. Hier ist es so dass Sie für den Versicherer die Versicherungssumme ermitteln müssen. Um dies zu vereinfachen bieten Versicherer einen sogenannten Unterversicherungsverzicht an, meist ab 650€ pro Quadratmeter. Sollte der Wert des Hausrates höher sein, empfiehlt der Kollege Ihnen eine Erhöhung der Standardsumme. Um den Hausrat genau zu ermitteln, schlägt er Ihnen vor, den kompletten Hausrat einmal durchzugehen und mit einer Liste zu erfassen.
Da dieses Vorgehen natürlich sehr aufwändig ist, empfiehlt der Kollege ein sogenanntes Wohnflächenmodell. Er erzählt Ihnen das wenn Sie die richtige QM Anzahl angeben, alles (!) mitversichert ist, was sich innerhalb dieser Wohnfläche befindet. Eine Versicherungssumme wird bei dieser Variante explizit nicht festgeschrieben. Sie entscheiden sich für den zweiten Vorschlag, denn es ist ja viel einfacher die Quadratmeter festzulegen, als die korrekte Summe Ihres kompletten Hausrates zu erfassen.
Ein paar Jahre später kommt es wie es kommen muss und es tritt ein Schadenfall ein, in diesem Fall ein Einbruchdiebstahl-Schaden. Ihnen werden Wertsachen in nicht unwesentliche Höhe entwendet. Bei einem Termin, mit der Versicherung und einem Schadengutachter werden sie gefragt, ob sie wissen, wie hoch Sie gegen diesen Einbruchdiebstahl-Schaden versichert sind. Sie antworten „wir haben keine festgelegte Versicherungssumme, sondern alles in unserem Haus ist automatisch mitversichert, so hat es uns auch der Ansprechpartner bei Vertragsabschluss erklärt.“
Aber ist es denn wirklich so?
Was viele nicht wissen ist, dass beim hochwertigen Hausrat diese Art der Ermittlung oft sehr fatale Folgen haben kann. Denn es gibt Sub-Limits (auf Deutsch unter Grenzen) und Leistungseinschränkungen, die von der Versicherung im Kleingedruckten festgelegt werden.
Achtung: Hier wird auch nochmal unterschieden!
Es ist bei hochwertigem Schmuck, Bargeld oder anderen Wertsachen immer ratsam und erforderlich einen Wertschutzschrank einzubauen und diesen natürlich auch zu benutzen wenn ich gegen Einbruchdiebstahl versichert sein möchte.
Die Summe, die in diesem Wertschutzschrank aufbewahrt wird, wird aber auch nur bis zu einer gewissen Grenze erstattet (siehe Sublimit).
Wertsachen wie Schmuck, Gold, Platin usw. haben auch zusätzlich nochmal eine Begrenzung. Liegen die Wertsachen irgendwo im Haus herum, besteht nur sehr eingeschränkter Versicherungsschutz. Deshalb lohnt es sich die Sub-Limit (Untergrenzen) vor Vertragsabschluss genau zu prüfen.
Die Höchstgrenze bei den Top-Tarifen liegen oft bei nur 40-50.000€ und nicht bei einer unbegrenzten Summe, wie es gerne versprochen wird.
Wir empfehlen, bei sämtlichen Versprechen wie: “bei uns ist alles mitversichert, gar kein Problem” -Geschichten immer besonders aufzupassen, denn am Ende zählt nur, was wirklich im Kleingedruckten festgelegt ist. Die dort hinterlegten Grenzen sollte man im günstigsten Fall bereits vor dem Schadenfall kennen, um ein böses Erwachsen zu vermeiden.
Bei Fragen rund um dieses Thema, steht Celine Weber gerne zur Verfügung.