Brandschutzvorschriften – Behörden vs. Versicherungsgesellschaften

⚠️ Behördliche Vorschriften ersetzen keine korrekte Versicherungsanfrage

 

In unserer täglichen Arbeit als Versicherungsmakler erleben wir immer wieder, dass Kunden sich auf behördliche Brandschutzvorschriften verlassen und davon ausgehen, dass diese auch den Anforderungen ihrer Versicherung entsprechen. Ein weit verbreiteter Trugschluss, der im Schadenfall fatale Folgen haben kann.

Nur weil die Behörde keine zusätzlichen (Brandschutz-)Maßnahmen verlangt, bedeutet das nicht, dass Ihre Versicherungsgesellschaft dieselbe Meinung vertritt. Im Gegenteil – viele Versicherer fordern (teilweise unterschiedliche) zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen, um das Risiko eines Brandes und die damit verbundenen Schäden zu minimieren.

 

Was bedeutet das für Sie?

Sollten Sie sich auf behördliche Auflagen verlassen, riskieren Sie im schlimmsten Fall, dass Ihre Versicherung im Schadensfall keine(!) Leistungen erbringt. Das kann dann der Fall sein, wenn Sie nicht nachweisen können, dass alle geforderten Brandschutzmaßnahmen erfüllt wurden, die Ihre Versicherungsgesellschaft verlangt.

 

Was können Sie tun?

Schriftliche Bestätigung einholen: 

Reichen Sie eine schriftliche Anfrage bei Ihrer Versicherungsgesellschaft ein – nicht(!) nur bei Ihrem Vertreter. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass keine zusätzlichen Brandschutzmaßnahmen gefordert werden, außer den behördlichen Vorschriften oder jenen, welche Sie bereits erfüllen.

Dokumentation:

Erstellen Sie eine ausführliche Dokumentation der Brandschutzmaßnahmen von Ihrem Gebäude (und dem entsprechenden Inhalt), am besten mit Fotos. Diese Dokumentation sollte ebenfalls bei Ihrer Versicherung eingereicht und von dieser genehmigt werden.

 

Warum gibt es diese Unterschiede?

Behördliche Auflagen basieren auf nationalen Gesetzen und dienen primär dem Schutz von Menschenleben und der Allgemeinheit. Diese Vorschriften sind zwingend einzuhalten und werden von Behörden sowie der Feuerwehr überwacht. Beispiele hierfür sind Fluchtwege, Feuerlöscher, Brandmeldeanlagen oder Brandschutztüren.

 

Im Gegensatz dazu basieren die Auflagen von Versicherungsgesellschaften auf den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Versicherungsnehmer. Das Ziel ist hier, das versicherungsbedingte Risiko zu reduzieren und die möglichen Schadenshöhen im Brandfall zu minimieren. Daher können Versicherer zusätzliche Anforderungen stellen, wie die Installation spezieller Brandschutzsysteme oder strengere Lagerungsvorschriften für feuergefährliche Stoffe.

 

Unterschätzen Sie nicht die Bedeutung der Auflagen Ihrer Versicherungsgesellschaft. Diese können über den Unterschied zwischen einer vollständigen Schadensregulierung und einem großen finanziellen Verlust entscheiden. Fragen Sie im Zweifel lieber einmal mehr nach und lassen Sie sich alles schriftlich bestätigen – so sind Sie im Ernstfall auf der sicheren Seite.

 

Leider haben wir auch schon festgestellt, dass Berufskollegen diese Tatsachen nicht an ihre Kunden weitergeben. Ob dies aus reiner Unwissenheit geschieht oder vielleicht aus Angst den Kunden mit zu vielen Anforderungen bei der eigenen Gesellschaft zu verlieren, können wir nicht sagen…

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