Die private Unfallversicherung leistet in der Regel als Einmalzahlung eine Versicherungssumme, wenn aus einem Unfallereignis ein dauerhafter körperlicher Schaden, eine Invalidität hervorgeht. Haben bei Unfallfolgen allerdings Krankheiten oder Gebrechen mitgewirkt, werden diese in die Berechnung der Invaliditätssumme einbezogen und um den ärztlich diagnostizierten Mitwirkungsanteil gekürzt (§ 182 VVG). Die Klausel um den Mitwirkungsanteil ist ganz sicher eine der Klauseln der privaten Unfallversicherung, die man nicht unterschätzen darf. Genau deshalb ist sie uns diesen Artikel wert.
Es gibt Unmengen chronischer Krankheiten, die sich in der Bevölkerung finden. Statistisch leidet bereits in der Gruppe der 18- bis 29-Jährigen jeder Zehnte an einer chronischen Krankheit. Bei den 30- bis 39-Jährigen ist es bereits jeder Fünfte. Die Chance, dass jemand bereits bei Vertragsabschluss an etwas erkrankt ist, darf also als recht hoch angesehen werden im Lauf der Jahre steigt das Risiko einer Erkrankung. Die Gefahr, dass Sie bei der Entschädigung für Unfallfolgen krankheitsbedingte Abstriche hinnehmen müssen, sollte daher so gut als möglich eingedämmt werden.
Zum Beispiel besitzen Sie eine Unfallversicherung mit einer Versicherungssumme von 100.000€ und verletzten sich bei einem Unfall am Bein so schwer, dass eine bleibende Invalidität von 70% vorliegt. Somit würde Ihnen die Versicherung 70.000€ überweisen! Bei der Leistungsprüfung fällt auf, dass Sie unter Blutzucker leiden und Ihnen wird ein Mitwirkungsanteil von 30% unterstellt. Das kürzt Ihre Leistung um 21.000€!!!
Die Thematik um den Mitwirkungsanteil in der privaten Unfallversicherung wird am Versicherungsmarkt sehr unterschiedlich behandelt. Gute Versicherer verzichten komplett auf den Mitwirkungsanteil oder haben Tarife auf den Markt gebracht, die eine Mitwirkung erst dann berücksichtigen, wenn sie einen gewissen Prozentsatz (z. B. 50 Prozent) beträgt.
Gerne nennen wir Ihnen einige unserer Kooperationsversicherer, die nach unserem Ermessen die bestmöglichen Lösungen anbieten!
Prüfen Sie die Tarife in der Unfallversicherung daher genau auf den Anteil, der für die Mitwirkung von Krankheiten vorgesehen ist. Im Schadenfall kann es insbesondere bei Tarifen, die eine Progression enthalten, zu massiven Leistungskürzungen kommen.
Falls sich Unklarheiten für Sie aufgetan haben oder Sie mehr Informationen rund um das Thema private Unfallversicherung erhalten möchten, dann kontaktieren Sie uns!